Vermögensverwalter & Portfoliomanager | Pestalozzi Attorneys at Law

Vermögensverwalter & Portfoliomanager

Unser Financial Services Team berät Vermögensverwalter und Portfoliomanager (Asset Manager und Portfolio Manager) in allen rechtlichen, transaktionsbezogenen und regulatorischen Angelegenheiten.

Mit Inkrafttreten des Finanzinstitutsgesetzes ("FINIG") und des Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") am 1. Januar 2020 wurde die Tätigkeit der unabhängigen Vermögensverwalter sowie der Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge erstmals umfassend reguliert. Unabhängige Vermögensverwalter sowie Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge benötigen seither wie die Verwalter von Kollektivvermögen eine Bewilligung zur Ausübung ihrer Tätigkeit.

Unser Angebot speziell für Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen sowie Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge

Erstellung kundenspezifisches Weisungswesen

Unsere Erfahrung zeigt, dass sogenannte Standarddokumente zwar hilfreich sein können, aber dennoch nicht in jedem Fall zielführend sind, weil jeder Finanzdienstleister unterschiedliche Geschäftstätigkeiten und Bedürfnisse hat. Wir bieten Ihnen daher ein zweckmässiges, auf Ihre Verhältnisse abgestimmtes Weisungswesen zum Fixpreis an. In diesem Paket enthalten ist nebst dem Weisungswesen auch die Überarbeitung der Statuten sowie das Organisationsreglement.

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Vorbereitung und Einreichung FINMA-Bewilligungsgesuch

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Einreichung des FINMA-Gesuchs. Im Fixpreis inbegriffen sind die Beratung für die Ausgestaltung der Corporate Governance sowie der Aufbau- und Ablauforganisation, die Überarbeitung Ihres bestehenden Weisungswesens inkl. Anpassung der Statuten sowie des Organisationsreglements, Beratung betreffend Outsourcing von Dienstleistungen, Vorbereitung der gesuchsrelevanten Beilagen sowie die Einreichung des Gesuchs.

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Punktuelle Beratung in FIDLEG und FINIG Fragen

Sie haben spezifische Einzelfragen bei der Umsetzung von FIDLEG und FINIG? Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung mit pragmatischen Lösungsansätzen.

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Beratung betreffend Organisationserfordernisse und Corporate Governance

Im Fixpreis inbegriffen sind die Beratung für die Ausgestaltung der Corporate Governance sowie der Aufbau- und Ablauforganisation, damit alle gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben erfüllt sind.

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Unsere Expertise umfasst unter anderem:

  • Strukturierung von Fondsfinanzierungen, M&A-Transaktionen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Restrukturierung von Fondsleitungen, kollektiven Kapitalanlagen, Pensionskassenfonds oder Pensionskassenportfolios sowie die Erstellung von Verträgen aller Art für private und institutionelle Investoren
  • Entwerfen, Verhandeln und Kommentieren von Subscription Line Facilities, NAV Facilities, Vermögensverwaltungsverträgen, Dokumenten zur Erfüllung der Offenlegungspflichten wie Prospekte und Basisinformationsblätter, Disclaimer sowie Erstellen von Rechtsgutachten
  • Beratung bei der Erfüllung von aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Asset- und Wealth-Management bei der Bewilligung, Organisation und Risikomanagement, einschliesslich Entwerfen und der Kommentieren von Compliance-Konzepten und internen Vorschriften oder Richtlinien im Zusammenhang mit den Finanzmarktgesetzen und ESG- (oder Nachhaltigkeits-) Framework

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