Pestalozzi an der IBA Jahreskonferenz 2026
Auch in diesem Jahr wird eine Delegation von Pestalozzi an der IBA-Jahreskonferenz in Kopenhagen teilnehmen.
Als älteste Anwaltskanzlei der Schweiz steht Pestalozzi für umfassende Beratung im gesamten Wirtschaftsrecht. Auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung und dem vollen Engagement unseres Teams unterstützen wir unsere Klientinnen und Klienten dabei, ihre Ziele effizient und zielgerichtet zu erreichen. Unsere Kanzlei ist geprägt von Vielfalt, Integrität, höchsten Qualitätsansprüchen und nachweislicher Wirkung.
Neue Perspektiven, frisches Denken und ein konsequentes Hinterfragen bestehender Ansätze bilden die Grundlage für Innovation in den heutigen Märkten.
Persönliche Gespräche während der IBA 2026
Für persönliche Treffen steht uns im Hotel l'Angleterre ein Besprechungsraum zur Verfügung. Dort können wir in ruhiger Atmosphäre vertiefte und nachhaltige Gespräche mit anderen Kanzleien führen und uns ungestört austauschen.
Wenn Sie Interesse an einem Treffen mit der Pestalozzi-Delegation haben, kontaktieren Sie bitte unser IBA-Team unter iba@pestalozzilaw.com.
Treffpunkt für unsere Gespräche: Hotel l'Angleterre | Salon 2 | Kongens Nytorv 34 | 1050 Kopenhagen | Dänemark | Maps
Über IBA Jahreskonferenz 2026
Die Konferenz findet vom 4. bis 9. Oktober 2026 in Kopenhagen statt. Weitere Informationen zur IBA finden Sie hier auf der offiziellen Website.
Speaking Engagement
Bei Pestalozzi trägt jedes Mitglied unserer IBA-Delegation dazu bei, unsere Kanzlei auf internationaler Ebene zu vertreten. Darüber hinaus übernehmen die folgenden Delegationsmitglieder besondere Funktionen im Rahmen der IBA:
- Sarah Drukarch, WIPO Liaison, Intellectual Property and Entertainment Law Committee: Co-Moderation der Roundtable-Diskussion „Green brands on thin ice: IP protection and the legal limits of sustainability claims“. Die Diskussion beleuchtet das Spannungsfeld zwischen nachhaltigkeitsorientierten Markenstrategien und den rechtlichen Grenzen des Marken-, Lauterkeits- und Werberechts. Im Fokus stehen die rechtliche Beurteilung von „grünen“ Produktnamen, Labels und Markenbotschaften, die Anforderungen an den Nachweis von Nachhaltigkeitsversprechen sowie die damit verbundenen Durchsetzungs- und Haftungsrisiken. Zudem wird erörtert, wie Unternehmen ihre IP-Strategie mit ihren ESG-Zielen in Einklang bringen können, ohne Greenwashing-Vorwürfe zu riskieren oder den langfristigen Wert ihrer Marken zu beeinträchtigen.