Prozessführung & Schiedsgerichtsbarkeit | Pestalozzi Attorneys at Law

Pestalozzi's Fachgruppe für Prozessführung & Schiedsgerichtsbarkeit hat seit langem einen herausragenden Ruf für zielgerichtete Beratungsdienstleistungen an in- und ausländische Klienten zu Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Banken- und Finanzrechts in nationalen wie auch in internationalen Angelegenheiten. Zu unseren Klienten zählen wir neben Unternehmen – vom internationalen Grosskonzern bis hin zum kleinen und mittelständischen Betrieb – auch Staaten sowie Privatkunden. Wir beraten in zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten und Behörden sowie vor privaten Schiedsgerichten.

Unser Tätigkeitsbereich

Unser Prozessführungsteam wird aus allen Bereichen der Wirtschaft stark nachgefragt, insbesondere aus der Finanz- und Versicherungswirtschaft, dem Energie- und Rohstoffhandel, den Life Sciences, der Investitionsgüter- und Infrastrukturindustrie, dem Gross- und Einzelhandel, den Medien, der IT und Telekommunikation sowie dem Bauwesen. Insbesondere im Bereich des Rohstoffhandels und des Bankenrechts verfügt das Prozessführungsteam über eine herausragende Gerichts- und Schiedsgerichtspraxis sowie über grosse Erfahrung mit internen Untersuchungen.

Unsere Klienten schätzen unser Verständnis für ihre Ziele und Bedürfnisse, unsere Branchenkenntnis sowie die von unserem Team erreichten Ergebnisse. Praxisnah und mit vollem Engagement setzen wir uns für ihre Sache ein. Unser Prozessführungsteam hat die notwendige Grösse, um zahlreiche Grossverfahren parallel zu betreiben.

Unsere Prozessanwälte verfügen nicht nur über grosse praktische Erfahrungen in allen Bereichen der Streitbeilegung, sondern haben zusätzlich zu ihrer Erstausbildung im Civil Law einen LL.M. oder einen Aufenthalt als Foreign Associate in einem Common Law-Staat absolviert und wissenschaftliche Projekte im Bereich des internationalen Zivilprozessrechts und der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit durchgeführt. Unsere Anwälte referieren und publizieren regelmässig zu Fragen des internationalen Zivil- und Schiedsverfahrensrechts.

Unsere Dienstleistungen

Mit unseren Dienstleistungen decken wir alle Aspekte der staatlichen Gerichtsbarkeit, der Schiedsgerichtbarkeit und der internen Untersuchungen ab. Wir beraten zu Fragen der Wirtschaftskriminalität, des Konkurs- und Nachlassverfahrensrechts, des Zwangsvollstreckungsrechts (Schuldbetreibungsrechts) sowie zu allen Formen der alternativen Streitbeilegung (ADR / Alternative Dispute Resolution). Unser Team kann Verfahren auf Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch führen. Pestalozzi's Prozessführungsteam ist eines der grössten und fachlich versiertesten Prozessführungsteams am Schweizer Markt. Zum bestmöglichen Schutze der Interessen unserer Klienten entwerfen wir in enger Zusammenarbeit die richtige Strategie, was neben effektivem Prozessieren auch Vergleichsverhandlungen bedeuten kann.

Prozessführung

Wir verfügen über eines der grössten und versiertesten Prozessführungsteams der Schweiz und lassen bei unseren Anstrengungen zum Schutz der Interessen unserer Klienten nichts unversucht.

Staatliche Gerichte und Behörden

Wir verfügen über Büros in Zürich und Genf und vertreten unsere Klienten:

  • in Verfahren, die in deutscher, französischer oder italienischer Sprache geführt werden;
  • vor allen kantonalen Behörden, einschliesslich der ordentlichen Gerichte sämtlicher Kantone (für Zivil- und 
Strafsachen), der Handelsgerichte, sowie der Verwaltungsgerichte;
  • dem Schweizerischen Bundesgericht, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesstrafgericht und dem Bundespatentgericht – bei Letzterem ist einer unserer Partner als nebenamtlicher Richter tätig;
  • internationalen Behörden, wie zum Beispiel dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder der Kommission zur Kontrolle von Interpol-Dateien.

Das Team arbeitet zudem mit ausländischen Korrespondenzanwälten zusammen, um unseren Klienten die bestmögliche Unterstützung auch bei Streitigkeiten vor ausländischen Gerichten und Behörden zu bieten.

Prozessstrategien

Wir beraten unsere Klienten im Hinblick auf die richtige Prozessstrategie, was folgende Schritte beinhalten kann:

  • Verarrestierung von Vermögenswerten;
  • Einleitung von Betreibungsverfahren (Zwangsvollstreckungsverfahren) oder gerichtlichen Schlichtungsverfahren, um eine laufende Verjährungsfrist zu unterbrechen oder um einen vorteilhaften Gerichtsstand festzulegen;
  • Entscheidung über die Notwendigkeit und Angemessenheit einstweiliger Massnahmen oder über Sinn und Zweck der Einreichung einer Schutzschrift, um einstweiligen Massnahmen der Gegenseite zuvorzukommen;
  • Umgang mit Presse oder Öffentlichkeit in sensiblen Angelegenheiten;
  • Einreichen von Strafanzeigen bei Bedarf;
  • Durchführung von Untersuchungen zur Tatsachenfeststellung, Einholen von Gutachten bei Bedarf;
  • Entscheidung darüber, ob interne Richtlinien oder Untersuchungen erforderlich sind;
  • Bearbeitung grenzübergreifender Angelegenheiten;
  • Sicherstellung der Anerkennung ausländischer Verfügungen und Urteile, falls dies notwendig ist;
  • Zusammenarbeit mit Korrespondenzanwälten in ausländischen Rechtsordnungen;
  • Führen paralleler Verfahren in der Schweiz und im Ausland.

Schiedsverfahren

Unsere Schiedsgerichtsabteilung ist mit ihrer langjährigen Reputation und Tradition eine der grössten ihrer Art in der Schweiz. Über die Jahre haben unsere Spezialisten für Schiedsverfahren verschiedene grosse Verfahren geführt und in einigen Fällen bahnbrechende Entscheidungen errungen.

Tätigkeit auf nationaler und internationaler Ebene

Mit Büros in Zürich und Genf sind wir an den beiden wichtigsten Schiedsgerichtsorten der Schweiz präsent. Unsere Partner sind jedoch auch an internationalen Verfahren mit Sitz in anderen grossen Schiedsgerichtszentren, wie Paris, London, Brüssel, Istanbul, New York und Hongkong beteiligt.

  • Wir haben Erfahrung mit sämtlichen Arten von Schiedsverfahren: internationale und inländische Verfahren, Ad-hoc- und institutionelle Verfahren, Handels- und Investitionsschiedsverfahren.
  • Wir führen Verfahren unter den Schiedsregeln der meisten grossen Schiedsinstitutionen, wie der Internationalen Handelskammer (ICC), dem Swiss Arbitration Centre, dem London Court of International Arbitration (LCIA), der World Intellectual Property Organization (WIPO), dem Schiedsgerichtsinstitut der Stockholmer Handelskammer (SCC), dem Belgian Centre for Arbitration and Mediation (CEPANI), dem Vienna International Arbitration Centre (VIAC) und der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Auch haben wir Erfahrung mit Verfahren, die vom Ständigen Schiedshof in Den Haag (PCA) administriert werden.
  • Wir waren an Schiedsverfahren nach Schweizer Recht, englischem Recht, deutschem Recht, österreichischem Recht, französischem Recht, holländischem Recht, norwegischem Recht, slowenischem Recht, türkischen Recht, albanischem Recht und dem Recht der Demokratischen Republik Kongo beteiligt. Unsere Verfahren sind meist internationaler Natur. Wie kennen uns im Umgang mit Fragen zu ausländischen Rechtsordnungen aus, etwa mit Zusammenhang mit dem Wettbewerbs- und Kartellrecht, dem Patentrecht oder dem regulatorischen bzw. öffentlichen Recht sowie zu Fragen der Rechtskraft (res judicata) und des Ordre Public.
  • Unser Team verfügt über grosse Erfahrung bei der erfolgreichen Leitung von Aufhebungsverfahren (Beschwerdeverfahren) gegen in- und ausländische Schiedssprüche vor dem Schweizerischen Bundesgericht.
  • Verschiedene Mitglieder unserer Gruppe sind häufig auch als Schiedsrichter (Vorsitz, Einzel- oder Parteischiedsrichter) in Ad-hoc- und institutionellen Schiedsverfahren tätig.
  • Partner unserer Kanzlei sind Mitglieder des Schweizer Nationalkomitees der ICC und des Gerichtshofs der SCAI.
  • Viele unserer Teammitglieder gehören den bekanntesten Schiedsgerichtsvereinigungen an und halten häufig Vorträge über Schiedsgerichtsthemen. Einer unserer Partner ist Mitbegründer der Swiss Arbitration Academy.

Wirtschaftskriminalität und interne Untersuchungen

Durch die Beratung und Vertretung von Grossunternehmen und Privatpersonen bei aufwändigen strafrechtlichen Ermittlungen in der Schweiz mit internationalem Bezug hat sich Pestalozzi im Bereich Wirtschaftskriminalität und interne Untersuchungen einen Namen gemacht. Wir vertreten regelmässig Staaten und Behörden, Banken, Finanzinstitute und andere Unternehmen sowie hochrangige Geschäftsleitungsmitglieder und vermögende Privatpersonen in wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten und internen Untersuchungen.

Verschiedene in der Schweiz und im Ausland kotierte Banken nehmen unsere Kompetenz in Anspruch, um komplexe Angelegenheiten zu klären, die sich vom internen oder externen Finanzbetrug bis hin zu Regulierungs- (Eidgenössische Finanzmarktsaufsicht), Vermögensabschöpfungs- und Haftungsangelegenheiten erstrecken. Wir geniessen einen hervorragenden Ruf für unsere Bearbeitung komplexer grenzüberschreitender Fälle, die ein Know-how auf den Gebieten Wirtschaftskriminalität, Finanzbetrug, Vermögensabschöpfung und Haftungsansprüche erfordern.

Konkurs- und Nachlassverfahren

Wir haben Gläubiger und Konkursverwaltungen bzw. Liquidatoren in den grössten Konkurs- und Nachlassverfahren in der Schweiz vertreten. Dabei umfassten unsere Dienstleistungen Schutzschriften, die Anmeldung von Forderungen, Kollokationsklagen, Beschwerden vor Aufsichtsbehörden, paulianische Anfechtungsklagen sowie Verantwortlichkeitsklagen.

Über eine besondere Expertise verfügen wir im Zusammenhang mit:

  • Grenzüberschreitenden Angelegenheiten vor Schweizer Gerichten in konkursrechtlichen Streitfällen, welche die Koordination zivil- und strafrechtlicher Verfahren erfordern.
  • Anerkennung ausländischer Konkurse in der Schweiz, um ausländischen Konkursverwaltern die Möglichkeit zu eröffnen, auf Schweizer Boden tätig zu werden und Vermögenswerte von ausländischen Konkurs- bzw. Insolvenzmassen einzuziehen (Mini-Konkurs). Bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten arbeiten wir mit ausländischen Korrespondenzanwälten zusammen, um den Erfolg unserer Klienten in allen betroffenen Rechtsordnungen sicherzustellen. Derartige Fälle bedürfen besonderer Fähigkeiten, um parallel laufende Verfahren, einschliesslich konkursbezogener Strafverfahren, zu koordinieren und die Besonderheiten der verschiedenen Rechtsordnungen zu berücksichtigen.
  • Einsitznahme in Gläubigerausschüssen zur Überwachung der Tätigkeit der Konkursverwaltung im Interesse grosser Gläubiger.

Schuldbetreibung sowie Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche

Unsere Klienten engagieren uns häufig, um Geldforderungen sowie ausländische Urteile und Schiedssprüche zu vollstrecken. Zur Vollstreckung kann es nötig werden, Vermögenswerte des Schuldners in der Schweiz und/oder im Ausland zu verarrestieren und zu pfänden. Wir verfügen über gut etablierte Kontakte zu spezialisierten Anwaltskanzleien weltweit, die in der Lage sind, Vermögenswerte in jeder Rechtsordnung zu pfänden.

Falls sich Vermögenswerte in der Schweiz befinden, beispielsweise auf einem Bankkonto, vertreten wir unsere Klienten in Verfahren vor den hiesigen Gerichten bis hin zur höchsten Instanz, dem Schweizerischen Bundesgericht. Wir waren bereits an einigen wegweisenden Verfahren beteiligt, so zum Beispiel bei einem Entscheid über die Anerkennung und Vollstreckung von Massnahmen zur weltweiten Verarrestierung von Vermögen in der Schweiz.

Unser Team verfügt über das nötige Fachwissen in Zusammenhang mit dem Lugano Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen im europäischen Ausland sowie anderen EFTA-Mitgliedsstaaten sowie mit dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.

Mediation und andere Formen der alternativen Streitbeilegung (ADR)

Im Streitfall stellen wir sicher, dass unsere Klienten den vertraglichen Eskalationsmechanismus beachten und die verschiedenen Stufen der Eskalation durchlaufen, bevor wir eine Klage oder ein Schiedsverfahren einleiten.

Die Mediation in Handelsstreitigkeiten erlangt in der Schweiz zunehmende Beliebtheit. Manchmal handelt es sich dabei um einen Zwischenschritt im Rahmen einer vertraglichen Eskalationsklausel, in anderen Fällen können sich die Parteien im Streitfall auf die Durchführung einer Mediation verständigen, um so ein Schieds- oder Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wir vertreten und unterstützen unsere Klienten in Mediationsverfahren.

Unser Team verfügt auch über Erfahrung mit anderen Formen der alternativen Streitbeilegung. Einer unserer Partner hat eng mit der WIPO zusammengearbeitet, um beschleunigte Verfahren für IP-Streitigkeiten einzurichten, die an Messen, wie beispielsweise dem Internationalen Automobilsalon in Genf, entstehen können.

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