Unklarheit darüber, ob der die Partei anhörende Richter oder der den Entscheid unterzeichnende Richter den Entscheid gefällt hat. Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 30 Abs. 1 BV.
By Ivo Schwander: ZZZ Schweizerische Zeitschrift für Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht, 2006, S. 216-220