Unklarheit darüber, ob der die Partei anhörende Richter oder der den Entscheid unterzeichnende Richter den Entscheid gefällt hat. Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 30 Abs. 1 BV. | Pestalozzi Attorneys at Law

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Unklarheit darüber, ob der die Partei anhörende Richter oder der den Entscheid unterzeichnende Richter den Entscheid gefällt hat. Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 30 Abs. 1 BV.

Unklarheit darüber, ob der die Partei anhörende Richter oder der den Entscheid unterzeichnende Richter den Entscheid gefällt hat. Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 30 Abs. 1 BV.

By Ivo Schwander: ZZZ Schweizerische Zeitschrift für Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht, 2006, S. 216-220
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