Reglemente privatrechtlicher Vereine können nicht Gegenstand einer Rechtswahl im Sinne von Art. 116 IPRG sein. | Pestalozzi Attorneys at Law

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Reglemente privatrechtlicher Vereine können nicht Gegenstand einer Rechtswahl im Sinne von Art. 116 IPRG sein.

Reglemente privatrechtlicher Vereine können nicht Gegenstand einer Rechtswahl im Sinne von Art. 116 IPRG sein.

By Ivo Schwander: AJP Aktuelle Juristische Praxis, 2006, S. 613
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