Rechtshilfeweise Zustellung eines ausländischen Urteils an ein einzelzeichnungsberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrats der Revisionsstelle der Schuldnerin. | Pestalozzi Attorneys at Law

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Rechtshilfeweise Zustellung eines ausländischen Urteils an ein einzelzeichnungsberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrats der Revisionsstelle der Schuldnerin.

Rechtshilfeweise Zustellung eines ausländischen Urteils an ein einzelzeichnungsberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrats der Revisionsstelle der Schuldnerin.

By Ivo Schwander: ZZZ Schweizerische Zeitschrift für Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht 2004, S. 257-259
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