internationales Verhältnis. Untrennbarkeit der Klage, mit welcher der in der Schweiz betriebene Kläger nicht nur die Feststellung des Nichtbestehens der Schuld, sondern auch die Aufhebung – und die entsprechende Löschung aus dem Register – der Betreibung verlangt, die von einem im Ausland wohnenden Beklagten gegen ihn erhoben worden ist.
Besprechung des Bundesgerichtsentscheids vom 15.12.2005 (BGE 132 III 277),