Keine Fristwiederherstellung im Falle unsorgfältig später Überprüfung, ob die Überweisung des Gerichtskostenvorschusses via Telebanking geklappt hat, im bundesgerichtlichen Verfahren. Art. 35 Abs. 1 OG. | Pestalozzi Attorneys at Law

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Keine Fristwiederherstellung im Falle unsorgfältig später Überprüfung, ob die Überweisung des Gerichtskostenvorschusses via Telebanking geklappt hat, im bundesgerichtlichen Verfahren. Art. 35 Abs. 1 OG.

Keine Fristwiederherstellung im Falle unsorgfältig später Überprüfung, ob die Überweisung des Gerichtskostenvorschusses via Telebanking geklappt hat, im bundesgerichtlichen Verfahren. Art. 35 Abs. 1 OG.

By Ivo Schwander: ZZZ Schweizerische Zeitschrift für Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht, 2005, S. 127-128
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