Internationale Zuständigkeit für einstweilige Anordnungen und Rechenschaftsablegung. Abgrenzung zwischen erbrechtlichen, auftragsrechtlichen und prozessrechtlichen Ansprüchen. Art. 10 IPRG. | Pestalozzi Attorneys at Law

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Internationale Zuständigkeit für einstweilige Anordnungen und Rechenschaftsablegung. Abgrenzung zwischen erbrechtlichen, auftragsrechtlichen und prozessrechtlichen Ansprüchen. Art. 10 IPRG.

Internationale Zuständigkeit für einstweilige Anordnungen und Rechenschaftsablegung. Abgrenzung zwischen erbrechtlichen, auftragsrechtlichen und prozessrechtlichen Ansprüchen. Art. 10 IPRG.

By Ivo Schwander: ZZZ Zeitschrift für Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht, 2006, S. 239-243
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