Internationale Zuständigkeit des Sachzusammenhangs aufgrund des Wohnsitzes einer der beklagten Parteien (Streitgenossenschaft) und aufgrund der Widerklage. (Art. 6 Lugano-Übereinkommen).
By Ivo Schwander: AJP Aktuelle Juristische Praxis, 1996, S. 491-493