Internationale Zuständigkeit des Sachzusammenhangs aufgrund des Wohnsitzes einer der beklagten Parteien (Streitgenossenschaft) und aufgrund der Widerklage. (Art. 6 Lugano-Übereinkommen). | Pestalozzi Attorneys at Law

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Internationale Zuständigkeit des Sachzusammenhangs aufgrund des Wohnsitzes einer der beklagten Parteien (Streitgenossenschaft) und aufgrund der Widerklage. (Art. 6 Lugano-Übereinkommen).

Internationale Zuständigkeit des Sachzusammenhangs aufgrund des Wohnsitzes einer der beklagten Parteien (Streitgenossenschaft) und aufgrund der Widerklage. (Art. 6 Lugano-Übereinkommen).

By Ivo Schwander: AJP Aktuelle Juristische Praxis, 1996, S. 491-493
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