In das betreibungsrechtliche Existenzminimum sind auch die Auslagen für die Besuchsrechtsausübung einzubeziehen. Art. 93 Abs. 1 SchKG. | Pestalozzi Attorneys at Law

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In das betreibungsrechtliche Existenzminimum sind auch die Auslagen für die Besuchsrechtsausübung einzubeziehen. Art. 93 Abs. 1 SchKG.

In das betreibungsrechtliche Existenzminimum sind auch die Auslagen für die Besuchsrechtsausübung einzubeziehen. Art. 93 Abs. 1 SchKG.

By Ivo Schwander: AJP Aktuelle Juristische Praxis, 2006, S. 117-121
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