Die provisorische Pfändung darf erst nach Eintritt der Rechtskraft des provisorischen Rechtsöffnungsentscheides vorgenommen werden. | Pestalozzi Attorneys at Law

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Die provisorische Pfändung darf erst nach Eintritt der Rechtskraft des provisorischen Rechtsöffnungsentscheides vorgenommen werden.

Die provisorische Pfändung darf erst nach Eintritt der Rechtskraft des provisorischen Rechtsöffnungsentscheides vorgenommen werden.

By Ivo Schwander: AJP Aktuelle Juristische Praxis 1996, S. 629-630
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