Die kollisionsrechtliche Rechtswahl (Art. 116 IPRG) lässt nur die Wahl staatlichen Rechts zu, nicht die Wahl einer lex mercatoria. | Pestalozzi Attorneys at Law

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Die kollisionsrechtliche Rechtswahl (Art. 116 IPRG) lässt nur die Wahl staatlichen Rechts zu, nicht die Wahl einer lex mercatoria.

Die kollisionsrechtliche Rechtswahl (Art. 116 IPRG) lässt nur die Wahl staatlichen Rechts zu, nicht die Wahl einer lex mercatoria.

By Ivo Schwander: AJP/PJA 2006, S. 613 - 617.
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