Trustees & Family Offices | Pestalozzi Attorneys at Law

Trustees & Family Offices

Unser Financial Services Team berät Trustees und Family Offices in Bezug auf transaktionsbezogene und regulatorische Angelegenheiten.

Mit Inkrafttreten des Finanzinstitutsgesetzes ("FINIG") und des Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") am 1. Januar 2020 wurde die Tätigkeit der Trustees erstmals umfassend reguliert. Trustees benötigen seither wie unabhängige Vermögensverwalter eine Bewilligung zur Ausübung ihrer Tätigkeit und müssen dafür den Nachweis erbringen, dass sie von einer Aufsichtsorganisation ("AO") beaufsichtigt werden.

Unser Angebot speziell für Trustees

Erstellung kundenspezifisches Weisungswesen

Unsere Erfahrung zeigt, dass sogenannte Standarddokumente zwar hilfreich sein können, aber dennoch nicht in jedem Fall zielführend sind, weil jeder Finanzdienstleister unterschiedliche Geschäftstätigkeiten und Bedürfnisse hat. Wir bieten Ihnen daher ein zweckmässiges, auf Ihre Verhältnisse abgestimmtes Weisungswesen zum Fixpreis an. In diesem Paket enthalten ist nebst dem Weisungswesen auch die Überarbeitung der Statuten sowie des Organisationsreglements.

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Vorbereitung und Einreichung FINMA-Bewilligungsgesuch

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Einreichung des FINMA-Gesuchs. Im Fixpreis inbegriffen sind die Beratung für die Ausgestaltung der Corporate Governance sowie der Aufbau- und Ablauforganisation, die Überarbeitung Ihres bestehenden Weisungswesens inkl. Anpassung der Statuten sowie des Organisationsreglements, Beratung betreffend Outsourcing von Dienstleistungen, Vorbereitung der gesuchsrelevanten Beilagen sowie die Einreichung des Gesuchs.

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Punktuelle Beratung in FIDLEG und FINIG Fragen

Sie haben spezifische Einzelfragen bei der Umsetzung von FIDLEG und FINIG? Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung mit pragmatischen Lösungsansätzen.

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Beratung betreffend Organisationserfordernisse und Corporate Governance

Im Fixpreis inbegriffen sind die Beratung für die Ausgestaltung der Corporate Governance sowie der Aufbau- und Ablauforganisation, damit alle gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben erfüllt sind.

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Unsere Expertise umfasst unter anderem:

  • Strukturierung von (privaten) Vermögensplanungs-, Beratungs- und Vermögensverwaltungsaktivitäten von Trustees und Family Offices, einschliesslich der Gründung von Trustee-Gesellschaften und der Implementierung von Vertragsbeziehungen mit testamentarischen, widerruflichen oder unwiderruflichen Trusts und deren Begünstigten und Treugebern, sowie damit verbundene Fundraising-Aktivitäten
  • Entwurf, Verhandlung und Kommentierung von Gründungsdokumenten von Trustees, Testaments- oder Treuhandurkunden, Beratungs- und Vermögensverwaltungsverträgen, Bankverträge und jeglicher Dokumentation ihrer Dienstleister sowie Erstellung von Rechts- oder Aufsichtsgutachten
  • Regulatorische Beratung im Zusammenhang mit dem Geldwäschereigesetz, dem Finanzinstitutsgesetz und dem Finanzdienstleistungsgesetz; den Anforderungen die Organisation und das Risikomanagement, einschliesslich des Entwurfs und der Kommentierung von Compliance-Konzepten und internen Vorschriften oder Richtlinien im Zusammenhang mit allen relevanten Finanzmarktgesetzen und ESG- bzw. Nachhaltigkeitsrichtlinien

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