Verfahren auf Englisch vor schweizerischen staatlichen Gerichten demnächst Realität in Bern und Zürich
Key takeaways
- Ab Mai 2026 (Bern) bzw. 2027 (Zürich) können Parteien ihre internationalen Handelsstreitigkeiten vor internationalen staatlichen Handelsgerichten in Bern und Zürich auf Englisch verhandeln.
- Die neuen schweizerischen internationalen Handelsgerichte sind unter vier Voraussetzungen zuständig: (1) Handelsstreitigkeit, (2) Streitwert von mindestens CHF 100'000, (3) Gerichtsstandsvereinbarung, (4) mindestens eine Partei mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Abgesehen von der Gerichtsstandsvereinbarung ist kein weiterer Bezug zur Schweiz erforderlich.
Einleitung
Am Handelsgericht Bern soll im Mai 2026 eine neue Kammer eröffnen, der Bern International Commercial Court. Zürich (für einmal der Bundesstadt hinterher) dürfte im darauffolgenden Jahr mit dem Zurich International Commercial Court nachziehen, einer neuen Bezeichnung für das Handelsgericht Zürich. Diese internationalen Handelsgerichte sind als die ersten schweizerischen staatlichen Gerichte ermächtigt, die Verfahren vollständig auf Englisch durchzuführen, einschliesslich Rechtsschriften, Verfügungen und Entscheide. Sie werden internationale Handelssachen behandeln und können entweder durch eine Gerichtsstandsvereinbarung oder ad hoc angewählt werden – unabhängig davon, ob der Fall einen Bezug zur Schweiz aufweist.
Ermächtigung auf Bundesebene zur Ernennung internationaler Handelsgerichte seit 1. Januar 2025
Die Idee der Schweizer internationalen Handelsgerichte wurde in den vergangenen Jahren auf Bundesebene stetig vorangetrieben. Seit dem 1. Januar 2025 ermächtigt die Schweizerische Zivilprozessordnung ("ZPO") nun die Kantone ausdrücklich, internationale Handelsgerichte einzurichten. Konkret können die Kantone ihre Handelsgerichte für kommerzielle Streitigkeiten mit einem Streitwert von mindestens CHF 100'000 zuständig erklären, sofern die Parteien eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung getroffen haben und mindestens eine Partei ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz im Ausland hat (Art. 6 Abs. 4 lit. c ZPO). Dies markiert eine Abkehr von der bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Rechtslage, wonach Gerichtsstandsvereinbarungen zugunsten spezialisierter Gerichte wie Handelsgerichten nicht zulässig waren. Zudem können die Kantone Englisch als Verfahrenssprache für solche internationalen Handelssachen zulassen (Art. 129 Abs. 2 lit. b ZPO). Auch dies bedeutet einen wesentlichen Wandel in der schweizerischen Gerichtslandschaft: Bislang war es den Parteien lediglich vor dem Bundespatentgericht mit Zustimmung des Gerichts (Art. 36 Abs. 3 Patentgerichtsgesetz) sowie vor Bundesgericht in Beschwerdeverfahren gegen internationale Schiedssprüche (Art. 77 Abs. 2bis Bundesgerichtsgesetz ["BGG"]) möglich, Eingaben auf Englisch einzureichen, wobei Verfügungen und Entscheide weiterhin in einer schweizerischen Amtssprache abgefasst werden müssen.
In allfälligen Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht gegen Entscheide eines internationalen Handelsgerichts werden die Parteien ihre Rechtsschriften weiterhin auf Englisch einreichen können (Art. 42 Abs. 1bis BGG). Verfügungen und Entscheide des Bundesgerichts werden jedoch auch in diesen Fällen in einer der schweizerischen Amtssprachen ergehen (Art. 54 Abs. 1 BGG).
Welche Kantone werden ein internationales Handelsgericht haben?
Von den vier Kantonen mit bestehenden Handelsgerichten (Aargau, Bern, St. Gallen und Zürich) nutzen Bern und Zürich die neue Möglichkeit:
- Bern: Nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist am 5. Januar 2026 ist die entsprechende Gesetzesänderung beschlossene Sache. Der Bern International Commercial Court wird seine Tätigkeit voraussichtlich im Mai 2026 aufnehmen. Die neue Kammer wird dem Handelsgericht Bern angegliedert und mit dessen Personal besetzt. Die Parteien können vereinbaren, dass das Verfahren auf Englisch geführt wird.
- Zürich: Die entsprechende Gesetzesänderung wird voraussichtlich im Laufe dieses Jahres verabschiedet. Gemäss Entwurf wird das Handelsgericht Zürich unter der Bezeichnung "Zurich International Commercial Court" auftreten, sofern die Parteien Englisch als Verfahrenssprache vereinbaren.
Auch in Genf gibt es jüngste Entwicklungen: Die 2024 gegründete Geneva International Legal Association hat als eines ihrer erklärten Ziele, die Einführung eines Handelsgerichts in Genf zu fördern. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll demnächst dem Grossen Rat des Kantons Genf unterbreitet werden.
Warum das internationale Handelsgericht Bern oder Zürich wählen?
Die Handelsgerichte in Bern und Zürich sind etablierte Fachgerichte mit langjähriger Erfahrung in Handelssachen. Typischerweise führen sie nach dem ersten Schriftenwechsel Vergleichsverhandlungen durch, verbunden mit einer vorläufigen Einschätzung des Falls durch das Gericht. Diese Praxis bietet eine reale Chance auf kürzere (und kostengünstigere) Verfahren. Weitere relevante Faktoren sind insbesondere die spezialisierten Handelsrichterinnen und -richter, die allgemein vor staatlichen Gerichten eingeschränkte Dokumentenedition, die Zurückhaltung des Handelsgerichts Zürich, Zeugen einzuvernehmen, nur eine Rechtsmittelinstanz (Bundesgericht) sowie (vergleichsweise) moderate Gerichtskosten.
Die neuen internationalen Handelsgerichte in Bern und Zürich können insbesondere in folgenden Konstellationen attraktiv sein:
- Unternehmen, die traditionell schweizerische staatliche Gerichte als Streitbeilegungsforum wählen, aber Englisch als Verfahrenssprache bevorzugen.
- Unternehmen, die mit bestimmten Aspekten internationaler Schiedsverfahren unzufrieden sind.
- Unternehmen ohne Bezug zur Schweiz, die jedoch einen verlässlichen Streitbeilegungsort suchen und Sprachbarrieren vermeiden möchten.
Nächste Schritte
Verhandeln Sie derzeit einen kommerziellen Vertrag? In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob eine Gerichtsstandsklausel zugunsten eines der neuen internationalen Handelsgerichte eine sinnvolle Alternative zu Ihrer bisherigen Standardklausel wäre oder Sie bei einer Pattsituation in Ihren Verhandlungen weiterbringen kann. Oder sind Sie daran, Ihre Vertragsmuster zu überarbeiten? Ziehen Sie in Betracht, ob das internationale Handelsgericht in Bern oder Zürich als Gerichtsstand eine effizientere Vertragsabwicklung unterstützen könnte.
Autoren: Sarah Drukarch (Partner), Dario Marzorati (Counsel), Myrtha Talirz (Associate)
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