Bundesgerichtsentscheid über das nachvertragliche Konkurrenzverbot (BGE 4A_210/2018) | Pestalozzi Attorneys at Law

Bundesgerichtsentscheid über das nachvertragliche Konkurrenzverbot (BGE 4A_210/2018)

25.10.2019

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Entwarnung für Arbeitgeber: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die in Arbeitsverträgen häufig zu findende Formulierung "Jede konkurrenzierende Tätigkeit ist zu unterlassen" weiterhin eine gültige Formulierung eines nachvertraglichen Konkurrenzverbotes bleibt. Wäre die Entscheidung des Bundesgerichts anders ausgefallen, hätten die Arbeitgeber ihre Arbeitsverträge einer eingehenden Prüfung unterziehen müssen.

Obwohl solche Konkurrenzverbote in Arbeitsverträgen weiterhin gültig sind, können sie wie bis anhin durch das Gericht begrenzt werden. Das heisst, das Gericht kann Ausmass des Konkurrenzverbotes eingrenzen. Das Gericht könnte beispielsweise entscheiden, dass der Arbeitnehmer nicht jede konkurrenzierende Tätigkeit zu unterlassen hat, sondern bloss eine Tätigkeit für explizit bestimmte Konkurrenten.

Link zum BGE 4A_210/2018, Leitentscheid

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