Die neue "swissness" Gesetzgebung
Per 1. Januar 2017 tritt die neue "Swissness" Gesetzgebung in Kraft, mit welcher der Schutz der Herkunftsbezeichnung "Schweiz" verstärkt werden soll. Die Gesetzesänderung präzisiert insbesondere die Kriterien zur Bestimmung der Herkunft von Produkten und Dienstleistungen. Unternehmen, welche die Herkunftsangabe "Schweiz" oder das Schweizerkreuz im In- oder Ausland verwenden, sollten überprüfen, ob ihre Produkte und Dienstleistungen den neuen Anforderungen entsprechen