Vermögensverwalter und Trustees – Timeline und Ablauf des Bewilligungsverfahrens
- Vermögensverwalter und Trustees müssen bis Ende 2022 ihr Bewilligungsgesuch bei der FINMA eingereicht haben.
- Kommen Vermögensverwalter und Trustees dieser Verpflichtung nicht bis Ende 2022 nach, können sie ihre Tätigkeit nicht mehr weiter ausführen.
- Das Bewilligungsverfahren ist aufwendig und zeitintensiv, weil das Gesuch vor der finalen Prüfung durch die FINMA zuerst von einer Aufsichtsorganisation vorgeprüft werden muss.
- Etwa 2,000 der rund 2,500 bestehenden Vermögensverwalter und Trustees in der Schweiz haben noch kein Gesuch eingereicht.
- Entsprechend ist zu erwarten, dass es im Verlaufe von 2022 zu einem grossen Arbeitsaufwand bei den Aufsichtsorganisationen und der FINMA kommt.
- Die Vermögensverwalter und Trustees sollten daher schnell handeln und den Bewilligungsprozess ohne Verzögerung einleiten und – wie die FINMA auch empfiehlt – bis Ende Q2 2022 das Gesuch bei der Aufsichtsorganisation einreichen.
Pestalozzi hat zahlreiche Vermögensverwalter und Trustees bereits erfolgreich betreffend Bewilligungsprozess und Einholen der Bewilligung beraten. Wir würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen. Unsere Experten sind gerne für ein unverbindliches erstes Gespräch und Hinweise für ein möglichst effizientes Einholen der FINMA-Bewilligung verfügbar.
Vermögensverwalter und Trustees sind im Rahmen der Umsetzung des Finanzinstitutsgesetzes ("FINIG") verpflichtet, zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine Bewilligung der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht ("FINMA") einzuholen. Die Übergangsfrist für die Einreichung der Bewilligung läuft am 31. Dezember 2022 ab. Wer das Bewilligungsgesuch nicht rechtzeitig stellt, ist unerlaubt tätig. Eine Verlängerung dieser gesetzlichen Frist ist nicht vorgesehen.
Dieses Legal Update verschafft einen Überblick über das Bewilligungsverfahren und welche Bearbeitungszeiten die Vermögensverwalter und Trustees im Rahmen des Bewilligungsverfahrens zu erwarten haben.
Selbstregistrierung
Das Bewilligungsgesuch ist ausschliesslich elektronisch über die Erhebungs- und Gesuchsplattform ("EHP") einzureichen. Physische Eingaben werden von der FINMA nicht akzeptiert. Um den Zugang zur EHP zu erhalten, ist eine Selbstregistrierung über die FINMA-Homepage erforderlich. Nach der Prüfung durch die FINMA wird der Zugang zur EHP erteilt, und es können Zugangsberechtigungen an weitere Personen inkl. Berater erteilt werden.
Erstellung des Gesuchs
Das Gesuch besteht aus dem Gesuchsformular sowie den dazugehörigen Beilagen. Auf der EHP kann die Gesuchvorlage direkt ausgefüllt werden, wobei die Konsolidierung der Unterlagen und Informationen für die Erstellung des Gesuchs je nach Grösse des Geschäftsfelds, des Kundenportfolios und interne Organisationsstruktur aufwendige Vorbereitungshandlungen erfordern kann. Die Gesuchsvorbereitung setzt die Prüfung und eventuell die Überarbeitung interner Regularien und Verträge und allfällige Umstrukturierungsmassnahmen voraus.
Für die Vorbereitung und Erstellung des Gesuchs mit professioneller Unterstützung sollten in der Regel rund zwei bis drei Monate eingeplant werden. Aufgrund unserer Erfahrung können wir Sie effizient unterstützen, wie das Gesuchformular und die Beilagen ausgestaltet sein sollten, damit es zu möglichst wenig Rückfragen seitens Aufsichtsorganisation ("AO") bzw. FINMA kommt.
Übermittlung des Gesuchs an die AO
Vermögensverwalter und Trustees werden nicht direkt von der FINMA beaufsichtigt, sondern durch eine von der FINMA bewilligte AO. Diese kann aus einer Liste von der FINMA bewilligten Institute von den Vermögensverwaltern und Trustees frei gewählt und kontaktiert werden. Das Bewilligungsgesuch samt Beilagen wird der AO via EHP übermittelt. Die FINMA empfiehlt, das vollständige Gesuch samt Beilagen spätestens bis zum 30. Juni 2022 bei der AO zur Prüfung einzureichen.
Wir beraten gerne, welche AO eine effiziente Bearbeitung des Gesuchs gewährleistet.
Prüfung des Bewilligungsgesuchs und Bestätigung durch die AO
Die AO prüft anhand des Bewilligungsgesuchs die Aufnahme in ihre Aufsichtsorganisation. Die Aufnahme durch die AO wird für das weitere Verfahren bei der FINMA vorausgesetzt. Zurzeit beträgt die Bearbeitungszeit bei den AO je nach Komplexität des Falles zwischen ein bis drei Monaten. Aufgrund dessen, dass rund 1,200 Institute die Einreichung des Gesuchs bis zum 30. Juni 2022 bei den AO angekündigt haben, ist in Kürze aber mit (massiv) längeren Bearbeitungsfristen zu rechnen. Gemäss unserer Erfahrung werden die Gesuche grundsätzlich chronologisch bearbeitet, weshalb ein zeitnahes Einreichen des Gesuches auch bei geringer Komplexität des Geschäftsmodells empfehlenswert ist.
Übermittlung des Gesuchs an die FINMA
Nach Erhalt der Bestätigung der Aufnahme durch die AO ist diese zusammen mit dem Bewilligungsgesuch via EHP an die FINMA weiterzuleiten.
Prüfung und Entscheid durch die FINMA
Die FINMA behandelt das Gesuch, sobald dieses formell vollständig eingereicht worden ist. Dies setzt das vollständig ausgefüllte Gesuch, dazugehörige Beilagen sowie die Bestätigung der AO voraus. Bei rechtzeitiger Einreichung des Gesuchs innerhalb der Frist darf die Tätigkeit als Vermögensverwalter oder Trustee bis zum Entscheid der FINMA weitergeführt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt der Einreichung des Gesuches bei der FINMA massagebend. Wer diese Frist verpasst, ist grundsätzlich unerlaubt tätig, auch wenn das Gesuch bereits bei der AO zur Prüfung vorliegt.
Zurzeit beträgt die Bearbeitungszeit bei der FINMA gemäss unseren Erfahrungen rund ein bis drei Monate. Auch hier ist mit fortschreitendem Zeitablauf mit längerer Bearbeitungszeit zu rechnen. Die FINMA hat in ihrer neusten Fachtagung für Vermögensverwalter und Trustees erneut an die Vermögensverwalter und Trustees appelliert, den Bewilligungsprozess rechtzeitig aufzunehmen. Bisher seien von den insgesamt rund 3,000 in der Schweiz bewilligungspflichtigten Vermögensverwaltern und Trustees erst 450 Gesuche eingegangen, von denen 157 von der FINMA bewilligt wurden. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Schritte des Verfahrens und der Wartezeiten sollte der Bewilligungsprozess schnellstmöglich aufgenommen werden.
Pestalozzi hat langjährige Erfahrung mit der Beratung, Vorbereitung und Einreichung von Bewilligungsgesuchen.
Pestalozzi hat im 2021 und 2022 bereits zahlreiche Vermögensverwalter und Trustees erfolgreich beim Einholen einer Bewilligung unterstützt. Gerne sind wir für ein erstes, unverbindliches Gespräch verfügbar.
Autor: Niku Gholamalizadeh (Associate)
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Dieses Legal Update gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in der Schweiz und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Falls Sie Fragen zu diesem Legal Update haben oder Rechtsberatung hinsichtlich Ihrer Situation benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei Pestalozzi Rechtsanwälte AG oder an eine der in diesem Legal Update erwähnten Kontaktpersonen.
© 2022 Pestalozzi Attorneys at Law Ltd. Alle Rechte vorbehalten.