Steuerliche Auswirkungen für Schweizer IP-Holdinggesellschaften | Pestalozzi Attorneys at Law

Steuerliche Auswirkungen für Schweizer IP-Holdinggesellschaften

29.01.2020

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Auf den 1. Januar 2020 treten neue Bestimmungen über eine ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten in Kraft – "Patentbox" gemäss OECD-Standard (vgl. Legal Update zur Schweizer Unternehmenssteuerreform). 

Die Patentbox ermöglicht eine privilegierte Besteuerung von Erträgen aus bestimmten qualifizierten Immaterialgüterrechten. Für die Patentbox qualifizieren Schweizer und ausländische Patente, vergleichbare schweizerische und ausländische Rechte wie ergänzende Schutzzertifikate, Topographien, Pflanzensorten sowie heilmittelrechtlich und agrarrechtlich geschützte Dokumente. Marken, Designs und Betriebsgeheimnisse können hingegen nicht in die Patentbox eingebracht werden.

Mit der Patentbox werden Patente, Produkte oder Produktfamilien nach einem modifizierten Nexus-Ansatz im gleichen Land besteuert, in dem die zugehörigen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) anfallen. Als qualifizierende F&E-Aufwendungen gelten die Kosten für die vom Steuerpflichtigen selbst betriebene Forschung und Entwicklung, Kosten für Forschung und Entwicklung durch einen Dritten sowie Kosten für Auftragsforschung durch eine Schweizer Gruppengesellschaft.

Zusätzliche Abzüge für die Grundlagenforschung, die anwendungsorientierte Forschung wie auch in wissenschaftsbasierter Innovationen sind je nach Kanton möglich.

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