Regulatorische Meilensteine und Projekte im Schweizer Finanzmarktrecht im Jahr 2025 | Pestalozzi Attorneys at Law

Regulatorische Meilensteine und Projekte im Schweizer Finanzmarktrecht im Jahr 2025

12.03.2025

PDF herunterladen

Key takeaways

  • Obgleich sich derzeit keine grossangelegte Überarbeitung des schweizerischen Finanzmarktregulierung abzeichnet, gibt es dennoch zahlreiche regulatorische Projekte, die entweder kürzlich in Kraft getreten sind oder 2025 andauern.
  • Diese Projekte umfassen eine breite Palette von Bereichen, die sich von der Bankenregulierung über FinTech bis hin zur internationalen Zusammenarbeit bei der Finanzmarktaufsicht erstrecken.
  • Die kontinuierliche Entwicklung und die sich daraus ergebenden Veränderungen wirken sich kontinuierlich auf die Finanzdienstleister in der Schweiz aus; diese müssen diese Entwicklungen ständig im Blick behalten und sich ihnen anpassen.

Einleitung

Mit Abschluss der Umsetzung des Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") und des Finanzinstitutsgesetzes ("FINIG") ist die grossangelegte und umfassende Neugestaltung der schweizerischen Gesetzgebung im Bereich des Finanzmarktrechts, welche die Diskussion des letzten Jahrzehnts geprägt hat, abgeschlossen.

Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass in der Schweiz sämtliche Entwicklung in diesem Bereich zum Stillstand gekommen und die Regulierungspipeline ausgetrocknet wäre. Im Jahr 2025 sind eine Reihe von Regulierungsprojekten entweder in Kraft getreten oder werden derzeit vom Schweizer Gesetzgeber und/oder der FINMA vorangetrieben.

Dieses Legal Update soll einen Überblick über solche Regulierungsprojekte, deren Zeitplan und mögliche Auswirkungen geben.

Versicherungen

Am 1. Januar 2025 ist das FINMA-Rundschreiben 2025/03 «Liquidität – Versicherer» ("FINMA-Rundschreiben 25/3") in Kraft getreten. Dieses Rundschreiben ersetzt das bisherige FINMA-Rundschreiben 2013/05 zum gleichen Thema und erfolgte im Nachgang zur Revision der Versicherungsaufsichtsverordnung ("AVO") im Jahr 2024, um der stärkeren Bedeutung der Liquidität in der Versicherungsaufsicht Rechnung zu tragen.

Das FINMA-Rundschreiben 25/3 zielt darauf ab, die Aufsichtspraxis der FINMA zu verbessern, indem es die Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes ("VAG") und der VAO in Bezug auf das Liquiditätsrisikomanagement, die Liquiditätsanforderungen und die Berichterstattung an die FINMA präzisiert.

Das Rundschreiben behandelt diese Punkte in einem prinzipienbasierten Ansatz, der sich in sechs Themen unterteilen lässt: (i) Governance, (ii) Liquiditätsmanagement und Liquiditätsplanung, (iii) Liquiditätsreserve, (iv) Liquiditätsrisikomanagement, (v) Liquiditätssteuerung und -überwachung sowie (vi) Notfallplanung.

Während die oben erwähnten Bestimmungen bereits in Kraft getreten sind, müssen die Versicherer und Zweigniederlassungen ausländischer Versicherer neu zudem jährlich einen Liquiditätsplanungsbericht an die FINMA erstellen, wobei ein erster solcher Bericht für das Geschäftsjahr 2025 bis zum 30. April 2026 zu erstellen ist.

Finanzmarktinfrastrukturen

Bereits im Juli 2024 hat der Bundesrat seinen Vorschlag für die Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes ("FinfraG") veröffentlicht und eine Vernehmlassung dazu eröffnet, die bis zum 11. Oktober 2024 dauerte. Eine detailliertere Erörterung der vorgeschlagenen Revision des FinfraG findet sich in unserem Legal Update vom 19. August 2024.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der öffentlichen Vernehmlassung erstellt der Bundesrat derzeit einen Vernehmlassungsbericht und prüft die Aufnahme etwaiger Änderungen zu dessen Vorschlag, bevor er dem Parlament einen entsprechenden Gesetzesentwurf unterbreitet.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass es sich bei der Revision des FinfraG um ein längerfristiges Projekt handelt, das erst nach 2025 seinen Abschluss finden wird.

Banken

Basel III

Der finalisiert Basel-III-Standard (auch "Basel III Final" genannt) ist in der Schweiz am 1. Januar 2025 mit der revidierten Eigenmittelverordnung ("ERV") in Kraft getreten.

Dieser Schritt bildet den Abschluss einer umfassenden Überarbeitung des schweizerischen Regulierungsrahmens für Banken – ein Projekt, das seine Wurzeln in der Finanzkrise 2007/2008 hat.

Konkret geht es bei Basel III Final vor allem um risikosensitivere Eigenmittelanforderungen und um das Zusammenspiel von standardisierten und internen Risikomessverfahren. So wurden die Bedeutung und die Risikosensitivität der Standardansätze erhöht, die Anwendbarkeit bankinterner Modelle eingeschränkt und die bisherige Output-Untergrenze aus Basel II – die sich noch auf Basel I bezog – durch eine Output-Untergrenze ersetzt, die sich auf die überarbeiteten Standardansätze bezieht.

Ziel dieses Ansatzes ist es, den Spielraum für sogenannte interne Modelle bei der Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen einzuschränken und eine transparente und international vergleichbare Berechnung der Eigenkapitalanforderungen zu erreichen.

Konsolidierte Aufsicht

Um sicherzustellen, dass alle Risiken, die eine Finanzgruppe eingeht, durch eine konsolidierte Aufsicht angemessen abgedeckt sind, ist die FINMA daran, ein neues Rundschreiben mit dem Titel «Konsolidierte Aufsicht nach BankG und FINIG» zu erlassen. Im September 2024 hat die FINMA den Entwurf des Rundschreibens veröffentlicht und eine öffentliche Anhörung dazu eröffnet, die bis zum 1. November 2024 dauerte.

Das geplante neue Rundschreiben soll die Aufsichtspraxis der FINMA im Bereich der konsolidierten Aufsicht über Finanzgruppen nach Bankengesetz ("BankG") und FINIG zusammenfassen, die bisher lediglich mittels Einzelfallentscheiden den einzelnen Instituten mitgeteilt wurde.

Konkret werden im neuen Rundschreiben die Voraussetzungen für den Einbezug von Gruppengesellschaften in die konsolidierte Aufsicht (d.h. den regulatorischen Konsolidierungskreis) festgelegt. Das neue Rundschreiben nennt als entscheidende Faktoren hierfür: (i) die Tätigkeit des Unternehmens im Finanzsektor und (ii) das Bestehen einer wirtschaftlichen Einheit (insbesondere eine rechtliche oder faktische Verpflichtung zur Unterstützung).

Das neue Rundschreiben regelt zudem den Inhalt der konsolidierten Aufsicht und die damit verbundenen Pflichten. Die FINMA unterscheidet diesbezüglich zwischen qualitativen und quantitativen Elementen. Zu ersteren gehören beispielsweise Aspekte der Corporate Governance auf Gruppenstufe, während zu letzteren unter anderem die Eigenmittelausstattung und die Liquidität gehören.

Nach Abschluss der öffentlichen Anhörung wird erwartet, dass die FINMA das neue Rundschreiben im Mai 2025 verabschiedet und dieses per 1. Juli 2025 in Kraft tritt.

Systemrelevante Banken

Nach einer vertieften Beurteilung der schweizerischen Gesetzgebung zur Regulierung systemrelevanter Banken ("SIBs") und der Verabschiedung des entsprechenden Berichts zur Finanzstabilität hat der Bundesrat ein Reformpaket vorgeschlagen, das 22 Massnahmen zur direkten Umsetzung sowie sieben weitere Massnahmen zur vertieften Prüfung vorsieht.

Diese Massnahmen sollen das schweizerische Too-big-to-fail ("TBTF")-Regime stärken und weiterentwickeln und die Wahrscheinlichkeit verringern, dass eine weitere schweizerische SIB in eine schwere Krise gerät, die Notmassnahmen des Bundes erforderlich machen würde.

Zudem wird der Bundesrat bei diesem Reformprojekt auch die Erkenntnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission berücksichtigen.

Gestützt auf obige Punkte wird der Bundesrat einen Entwurf für die vorgesehenen Gesetzesänderungen ausarbeiten, der dann in die Vernehmlassung gegeben und, in einem nächsten Schritt, dem Parlament vorgelegt wird.

Ähnlich der eingangs erwähnten Revision des FinfraG, handelt es sich auch bei der Revision des TBTF-Regelwerks um ein längerfristiges Projekt, das seinen Abschluss erst nach 2025 finden wird.

FinTech

Im Rahmen des Berichts «Digital Finance: Handlungsfelder 2022+» wurde der Bundesrat beauftragt, eine Überprüfung des bestehenden Regulierungsrahmens – insbesondere in Bezug auf FinTech-Akteure und deren Geschäftsmodelle – durchzuführen.

Basierend auf dieser Überprüfung sowie auf den Ergebnissen des Evaluationsberichts zur sogenannten FinTech-Bewilligung nach Art. 1b BankG soll der Bundesrat – unter Federführung des Staatssekretariats für Finanzen – einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Finanzmarktgesetzgebung ausarbeiten, der u.a. eine Änderung der Bewilligungspflicht für Zahlungsdienstleister (inkl. Stablecoin) und für Anbieter von Krypto-Assets beinhalten könnte.

Die Einzelheiten des Inhalts dieses Reformpakets stehen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest  und es wird erwartet, dass diese erst mit Beginn der Vernehmlassung, die für 2025 geplant ist, kommuniziert werden.

Sektorübergreifende Projekte

Verhaltensregeln nach FIDLEG/FIDLEV

Am 1. Januar 2025 ist das FINMA-Rundschreiben 2025/02 «Verhaltensregeln nach FIDLEG/FIDLEV» ("FINMA-Rundschreiben 25/2") in Kraft getreten.

Das FINMA-Rundschreiben 25/2 fasst die Auslegung und Praxis der FINMA zur Umsetzung der Verhaltenspflichten gemäss FIDLEG und Finanzdienstleistungsverordnung ("FIDLEV") zusammen und führt bei den dem FIDLEG unterstellten Finanzdienstleistern zur Überprüfung und Umstellung ihrer Prozesse und internen Richtlinien entsprechend dem Rundschreiben.

Eine eingehendere Erörterung des Inhalts und der Auswirkungen des FINMA-Rundschreibens 25/2 findet sich in unserem Legal Update vom 2. Dezember 2024.

Stärkung der internationalen aufsichtsrechtlichen Zusammenarbeit

Der Bundesrat hat am 20. September 2024 eine Vernehmlassung zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes ("FINMAG") hinsichtlich der internationalen Aufsichtskooperation eröffnet.

Der Vernehmlassungsvorschlag umfasst folgende Massnahmen: (i) Straffung der Amtshilfeverfahren der FINMA entsprechend den internationalen Entwicklungen – einschliesslich der teilweisen Abschaffung der Anhörungs- und Beschwerderechte im sogenannten Kundenverfahren, (ii) Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der FINMA sowie der Schweizerischen Nationalbank in internationalen Anerkennungs- und Prüfverfahren, (iii) Präzisierung der Bestimmungen über die direkte grenzüberschreitende Übermittlung von Informationen durch beaufsichtigte Unternehmen und (iv) Ermächtigung der FINMA, Prüfungen bei ausländischen, nicht beaufsichtigten Unternehmen zu verlangen und – unter bestimmten Voraussetzungen – ausländischen Aufsichtsbehörden die Durchführung solcher Prüfungen in der Schweiz zu gestatten.

Weiter soll das Revisionsaufsichtsgesetz ("RAG") parallel den Änderungen des FINMAG angepasst werden, um die Angleichung dessen Bestimmungen an die vorgeschlagene Reform zu gewährleisten.

Die Vernehmlassungsfrist zu diesem Reformprojekt endete im Januar 2025. Der Bundesrat wird nun die Vernehmlassungsergebnisse auswerten und auf dieser Grundlage einen Gesetzesentwurf zuhanden des Parlaments ausarbeiten.

Stärkung der internationalen aufsichtsrechtlichen Zusammenarbeit

Der Bundesrat hat dem Parlament 2024 eine Gesetzesvorlage zur Verbesserung und Stärkung der schweizerischen Geldwäschereibekämpfung unterbreitet und seine Botschaft zu diesem Regulierungsprojekt veröffentlicht.

Die Gesetzesvorlage besteht aus drei Schlüsselelementen: (i) die Einführung eines schweizerischen Transparenzregisters, in dem schweizerische Unternehmen und andere juristische Personen Informationen über ihre wirtschaftlich Berechtigten offenlegen müssen, (ii) die Ausweitung des Anwendungsbereichs der geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten auf bestimmte Beratungstätigkeiten, die ein erhöhtes Geldwäschereirisiko darstellen, und (iii) eine Reihe weiterer Massnahmen, die bestimmte Aspekte des bestehenden Geldwäschereidispositivs betreffen – in diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die ursprünglich angedachte Reform des Sanktionssystems der Selbstregulierungsorganisationen aufgrund der während in der Vernehmlassung geäusserten Kritik nicht weiterverfolgt wird.

Gegenwärtig wird die Reform der Geldwäschereibekämpfung im Parlament beraten. Mit dem Inkrafttreten ist daher frühestens im Jahr 2026 zu rechnen.

Ausblick

Auch wenn keine weitreichenden Reformprojekte in der Grössenordnung von FIDLEG und FINIG pendent sind, ist die regulatorische Entwicklung im Bereich der Finanzmarktgesetzgebung keineswegs zum Stillstand gekommen.

Wie in diesem Artikel dargelegt, ist eine Reihe von Regulierungsvorhaben entweder in jüngster Zeit in Kraft getreten oder wird derzeit vorangetrieben. Finanzdienstleister sehen sich daher auch inskünftig mit einem sich ständig weiterentwickelnden regulatorischen Umfeld konfrontiert, das es im Auge zu behalten gilt.

Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung zu Auswirkungen und Umsetzung der Bestimmungen des Finanzmarktrechts und der Praxis der FINMA. Für weitere Informationen und Hilfestellungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Autor: Dr. iur. Samir Ainouz (Associate)

Kontaktieren Sie uns

Keine Rechts- oder Steuerberatung

Dieses Legal Update gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in der Schweiz und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Falls Sie Fragen zu diesem Legal Update haben oder Rechtsberatung hinsichtlich Ihrer Situation benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei Pestalozzi Rechtsanwälte AG oder an eine der in diesem Legal Update erwähnten Kontaktpersonen.

© 2025 Pestalozzi Attorneys at Law Ltd. Alle Rechte vorbehalten.

To the top