Neue Standortförderungsmassnahmen in der Schweiz – eine Chance für Unternehmen
Zuletzt geändert: 24. April 2026
Key takeaways
- OECD-Mindeststeuer (15%) verändert die Standortvorteile der Schweiz: Steuerliche Anreize wie Patentbox oder F&E-Zusatzabzug verlieren stark an Bedeutung und Wirkung, da sie den effektiven Steuersatz unter 15% drücken würden und dadurch eine Ergänzungssteuer ausgelöst wird.
- Kantone stehen im Zentrum der neuen Standortförderung: Da Unternehmenssteuern primär kantonal erhoben werden, müssen die Kantone neue Fördermassnahmen entwickeln. Besonders betroffen sind Tiefsteuerkantone mit vielen internationalen Konzernen (z. B. Zug, Basel-Stadt, Schaffhausen).
- Einführung neuer Instrumente wie Subventionen und qualifizierenden Steuergutschriften (QRTC): Statt Steuersatzsenkungen setzen Kantone vermehrt auf Förderfonds, direkte Subventionen oder Steuergutschriften, die OECD-konform sind, weil sie nicht an Gewinn gekoppelt sind. Schwerpunkte liegen auf Innovation, Nachhaltigkeit, Infrastruktur, Bildung und sozialen Themen.
- Fortschritte in den Kantonen variieren stark: Basel-Stadt, Graubünden und Zug (letzte Woche vom Parlament klar gutgeheissen aber dem Referendum unterstellt) haben die Umsetzung ihrer Vorlagen beschlossen, während Luzern noch im Gesetzgebungsprozess ist. Westschweizer Kantone (z. B. Waadt, Neuenburg, Genf) setzen stärker auf direkte Subventionen und Förderprogramme basierend auf bestehenden gesetzlichen Grundlagen.
- Unternehmen müssen frühzeitig aktiv werden: Firmen – insbesondere aus Life Sciences, Pharma, MedTech und Tech – sollten kantonale Entwicklungen genau verfolgen, früh den Dialog mit Behörden suchen und Fristen strikt einhalten, da diese als Verwirkungsfristen gelten. Zudem sind die Auswirkungen der Subventionen auf die Mehrwertsteuer (Vorsteuerabzug) zu beachten.
Einleitung
Die Schweiz hat im Rahmen der OECD-Initiative BEPS 2.0 die Regeln zur weltweiten Mindestbesteuerung übernommen. In der Schweiz steuerpflichtige Gesellschaften von multinationalen Unternehmen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro werden daher grundsätzlich Steuern auf dem relevanten Gewinn von mindestens 15% abliefern müssen. Um dies sicherzustellen, hat die Schweiz zum 1. Januar 2024 eine nationale Ergänzungssteuer (QDMTT) und zum 1. Januar 2025 eine internationale Ergänzungssteuer (IIR) eingeführt.
Mit der Einführung dieser Mindeststeuer verlieren die bisher sehr erfolgreichen steuerlichen Standortförderungsmassnahmen der Schweiz für multinationale Unternehmen an Bedeutung. Sofern die Wirkung bestehender Steuererleichterungen wie dem F&E-Zusatzabzug, der Patentbox oder allgemeiner Steuerbefreiungen zu einem effektiven Steuersatz unter 15% führt, wird stattdessen eine (höhere) Ergänzungssteuer erhoben. Vor diesem Hintergrund führen verschiedene Kantone neue Standortförderungsmassnahmen wie qualifizierende Steuergutschriften oder Subventionen für Innovationsförderung ein, die sich nicht auf den anwendbaren Gewinnsteuersatz auswirken. Dieser Artikel zeigt auf, wie bestehende und zuziehende Unternehmen – unabhängig von ihrer Grösse – von diesen neuen Standortförderungsmassnahmen profitieren können.
Wie ist die Zuständigkeit von Standortförderungsmassnahmen in der Schweiz geregelt?
In der Schweiz ist die Zuständigkeit für Standortförderungsmassnahmen auf verschiedene Ebenen verteilt: Bund, Kantone und Gemeinden haben jeweils eigene Aufgaben und Kompetenzen. Der Bund fördert den Wirtschaftsstandort Schweiz durch das SECO, das Investitionen, Innovationen und Exportgeschäfte unterstützt. Wichtige Massnahmen sind die Neue Regionalpolitik (NRP), Steueranreize, Tourismusförderung und die Ansiedlung internationaler Unternehmen über Switzerland Global Enterprise.
Aufgrund des föderalen Systems der Schweiz, spielen die Kantone die wichtigste Rolle bei der Standortförderung. Die Kantone fördern bislang Unternehmen primär durch Steueranreize. Daneben spielen aber auch Infrastrukturprojekte und die kantonalen Wirtschaftsförderungen eine wichtige Rolle. Ferner arbeiten die Kantone eng mit Hochschulen und Innovationszentren zusammen, um den Standort attraktiv zu gestalten und Investitionen anzuziehen.
Die Gemeinden fördern die lokale Wirtschaft durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen, Unterstützung von kleinen und mittelgrossen Unternehmen und Massnahmen zur Standortattraktivität. Sie investieren in Infrastruktur, Netzwerke und Lebensqualität, um Unternehmen und Fachkräfte anzuziehen.
Welche Ebene ist aufgrund der Mindestbesteuerung am meisten gefordert?
Aufgrund der Mindestbesteuerung für grosse Konzerne sind vor allem die Kantone am meisten gefordert. Das liegt daran, dass die Unternehmenssteuern in der Schweiz grösstenteils auf kantonaler Ebene erhoben werden und viele Kantone bislang mit niedrigen Steuersätzen attraktive Bedingungen für Firmen geschaffen haben. Mit der Mindestbesteuerung verlieren sie diesen Standortvorteil.
Es sind allerdings nicht alle Kantone gleich stark von der Mindestbesteuerung betroffen. Besonders betroffen sind Kantone mit traditionell sehr niedrigen Unternehmenssteuersätzen und einer hohen Konzentration internationaler Konzerne, da diese Unternehmen künftig mindestens 15% Gewinnsteuer zahlen müssen. Damit erhalten die besonders betroffenen Kantone aber auch mehr Steuereinnahmen, mit welchen Sie neue Standortförderungsmassnahmen finanzieren können.
Welche Herausforderungen und Einschränkungen gibt es bei der Entwicklung neuer Standortförderungsmassnahmen?
In Bezug auf die Einführung neuer Standortförderungsmassnahmen, verfügen die Kantone grosse Freiheiten. Der Bund hält sich bewusst zurück und will den Kantonen keine spezifischen Vorgaben machen. Die Kantone müssen allerdings bei der Gestaltung von Standortförderungsmassnahmen die Bundesverfassung sowie internationale Verpflichtungen und Richtlinien einhalten. Dies bedeutet, dass Massnahmen nicht diskriminierend sein dürfen und keine unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen verursachen dürfen.
Aus internationaler Sicht ist insbesondere die Vereinbarkeit mit den OECD-Regeln zu beachten, welche verlangen, dass die Massnahmen allgemein zugänglich sind und nicht an den Gewinn der Unternehmen geknüpft wird. Dies schränkt die Möglichkeiten gezielt sehr profitable Unternehmen zu fördern und anzuziehen deutlich ein. Ferner muss die im EU-Beihilfe-Recht verankerte "Nicht-Selektivität" der Massnahme sichergestellt sein.
Aus politischer Sicht ist sodann zu beachten, dass nicht alle Kantone signifikante Mehreinnahmen erwarten. Entsprechend sind die finanziellen Mittel diverser Kantone begrenzt. Die Einführung neuer Fördermassnahmen erfordert daher eine sorgfältige Abwägung zwischen den erwarteten wirtschaftlichen Vorteilen und den Kosten. Zudem müssen die Kantone sicherstellen, dass die Massnahmen langfristig tragfähig sind und keine übermässige Belastung für den Staatshaushalt darstellen.
Dies führt dazu, dass die Kantone, die Massnahmen auf ihre jeweiligen Bedürfnisse zuschneiden. Die verschiedenen Pakete und Stossrichtungen sind stark geprägt von den finanziellen Mitteln, der lokalen Unternehmensstruktur sowie allfällige Schwerpunkte in Bezug auf die Ansiedlungsbemühungen.
Was ist der generelle Fokus dieser neuen Standortförderungsmassnahmen?
Der Fokus der geplanten und teilweise auch bereits beschlossenen Standortförderungsmassnahmen in den aktiven Kantonen geht in eine ähnliche Richtung. Folgende Förderungsschwerpunkte sind dabei erkennbar:
- Investitionen in Innovation und Forschung: Förderung von Forschungsprojekten und Zusammenarbeit mit Hochschulen, um die Innovationskraft zu stärken. Investitionen in den Forschungs- und Produktionsstandort Schweiz sollen vermehrt gefördert werden.
- Nachhaltigkeit: Förderung umweltfreundlicher Technologien und nachhaltiger Unternehmenspraktiken.
- Infrastrukturausbau: Verbesserung der Verkehrsanbindungen und digitalen Infrastruktur, um optimale Bedingungen für Unternehmen zu schaffen.
- Bildungsinitiativen: Aus- und Weiterbildung von Fachkräften, um den Bedarf der Wirtschaft zu decken.
- Soziale Aspekte: Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie weitere sozialpolitischen Anliegen.
Welche Kantone sind am weitesten mit der Einführung neuer Massnahmen?
Die Kantone Basel-Stadt, Graubünden und Zug sind derzeit am weitesten fortgeschritten mit der Einführung neuer Massnahmen zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und zur Abfederung der Auswirkungen der OECD-Mindestbesteuerung.
Welche weiteren Kantone arbeiten an konkreten Gesetzesvorlagen?
Neben Basel-Stadt, Graubünden und Zug hat auch Luzern bereits eine konkrete Gesetzesvorlage publiziert und ein entsprechendes Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Weitere Kantone halten sich mit formellen Gesetzesanpassungen derzeit noch zurück, arbeiten dem Vernehmen nach jedoch ebenfalls an entsprechenden Vorlagen.
In der Westschweiz erfolgt die Standortförderung teilweise bereits gestützt auf bestehende gesetzliche Grundlagen über direkte Subventionen und Förderprogramme. So hat etwa der Kanton Waadt CHF 23 Mio. für Investitionssubventionen bereitgestellt, während Neuenburg einen Fonds von CHF 25 Mio. über fünf Jahre beschlossen hat und zusätzlich CHF 7 Mio. für eine Chip-Produktionslinie bewilligte. Insgesamt ist davon auszugehen, dass insbesondere stark betroffene Kantone wie Genf, Schaffhausen und Waadt in absehbarer Zeit mit weiteren konkreten Gesetzesvorlagen nachziehen werden, um ihre Standortattraktivität nachhaltig zu sichern.
Der Kanton Genf kündigte im Rahmen der Medienkonferenz zur «Wirtschaftsstrategie Genf 2035» Mitte August 2025 an, dass bis Ende 2025 über die Einführung einer auszahlbaren Steuergutschrift entschieden werden soll; weitere Details waren bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt. In Schaffhausen hat der Regierungsrat Mitte September 2025 den ersten Teil eines Standortförderungspakets präsentiert, der allerdings noch keine neuen Förderinstrumente enthält. Stattdessen werden bestehende einzelbetriebliche Fördermassnahmen (primär zugunsten von KMU) ausgebaut. Neue Instrumente sollen gemäss Regierungsratsbericht erst im zweiten Paket folgen, da zunächst internationale Entwicklungen abgewartet werden; entsprechende Vorarbeiten laufen jedoch bereits.
Auch andere Kantone befinden sich in einer Prüf- oder frühen Konzeptionsphase: So hat der Regierungsrat des Kantons St. Gallen im Mai 2025 im Rahmen einer Interpellationsbeantwortung darauf hingewiesen, dass aktuell die Einführung eines Förderbeitragssystems evaluiert wird, wobei sich das Projekt noch in einem frühen Stadium befindet. In Zürich wurde der Regierungsrat im Februar 2024 mittels Postulats beauftragt, die Einführung einer auszahlbaren Steuergutschrift zu prüfen; der entsprechende Bericht liegt vor, ist im Kantonsrat aber noch nicht behandelt worden. Der Regierungsrat erachtet die Einführung einer solchen Steuergutschrift als nicht zweckmässig.
Welche konkreten Eckwerte der publizierten Gesetzesvorlagen sind bereits bekannt?
Nachfolgend finden Sie Links zu kantonalen Tabellen mit detaillierteren Informationen zum aktuellen Stand der kantonalen Massnahmen:
Autor: Remo Keller (Partner)
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Dieses Legal Update gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in der Schweiz und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Falls Sie Fragen zu diesem Legal Update haben oder Rechtsberatung hinsichtlich Ihrer Situation benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei Pestalozzi Rechtsanwälte AG oder an eine der in diesem Legal Update erwähnten Kontaktpersonen.
© 2025 Pestalozzi Attorneys at Law Ltd. Alle Rechte vorbehalten.