Neuartige Lebensmittel und Sicherheitsanforderungen | Pestalozzi Attorneys at Law

Neuartige Lebensmittel und Sicherheitsanforderungen

29.01.2020

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Für neuartige Lebensmittel ist zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit in der Schweiz ein aufwendigeres Bewilligungsverfahren notwendig. Sie werden mit Einzelverfügung für fünf Jahre und ohne Möglichkeit auf Verlängerung zugelassen.

Zum Beispiel gelten Lebensmittel mit Cannabidiol (CBD) als neuartige Lebensmittel, die grundsätzlich nur mit einer Bewilligung durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) oder einer Zulassung durch die Europäische Kommission in Verkehr gebracht werden können.

Die in der EU bewilligten neuartigen Lebensmittel brauchen in der Schweiz aber keine eigene Bewilligung.

Die Abgrenzung zwischen Heil- und Lebensmitteln bei neuartigen Lebensmitteln kann unklar sein und bedarf einer Abklärung im Einzelfall.

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