Entwicklungen im Management von Klimarisiken | Pestalozzi Attorneys at Law

Entwicklungen im Management von Klimarisiken

Key Takeaways

  • Die kürzlich veröffentlichte FINMA-Aufsichtsmitteilung 01/2023 unterstreicht die wachsende Bedeutung einer Einbeziehung von Klimarisiken in das Risikomanagement von Finanzinstituten.
  • Die FINMA bekräftigt ihre Haltung zu Klimarisiken im Allgemeinen sowie zur Relevanz der Arbeiten der internationalen Standardsetzungsgremien.
  • Die FINMA umreisst ihre Erwartungen an beaufsichtigte Finanzinstitute hinsichtlich des Managements von Klimarisiken.
  • Künftige quantitative und qualitative Anpassungen bei der Überwachung des Klimarisikomanagements zeichnen sich ab.

Einleitung

Am 24. Januar 2023 veröffentlichte die FINMA die Aufsichtsmitteilung 01/2023 zu den Entwicklungen im Bereich des Managements von Klimarisiken. Mit dieser Aufsichtsmitteilung will die FINMA in erster Linie das Bewusstsein für Klimarisiken bei Banken und Versicherern schärfen. Zu diesem Zweck werden drei Hauptthemen behandelt: (i) die neusten internationalen Entwicklungen im Management von Klimarisiken, (ii) die Erwartungen der FINMA an Finanzinstitute und (iii) die Massnahmen zur Implementierung der Aufsicht über das Klimarisikomanagement in die allgemeine Aufsichtspraxis.

Gleichzeitig nutzt die FINMA jedoch einleitend die Gelegenheit, um zwei ihrer grundsätzlichen Positionen zu Klimarisiken im Allgemeinen zu bekräftigen.

Erstens, dass sie Klimarisiken (bestehend aus physischen Risiken, Transitionsrisiken sowie Rechts- und Reputationsrisiken) nicht als eigenständige Risikokategorie erachtet, sondern vielmehr als einen treibenden Faktor, der bestehende Risikokategorien verschärft. Sodann, ist die FINMA der Auffassung, dass sich Klimarisiken "früher oder später" materialisieren werden, und dass sie sich in Anbetracht dessen nachdrücklich gegen eine abwartende Haltung und für die Umsetzung angemessener Massnahmen zur Bewältigung von Nachhaltigkeitsrisiken ausspricht. In diesem Punkt schliesst sich die FINMA dem Bundesrat an, der kürzlich seine neusten Sustainable-Finance Massnahmen vorgestellt hat.

Die wichtigsten Aspekte der Aufsichtsmitteilung

Internationale Entwicklungen im Bereich des Managements von Klimarisiken

Auf internationaler Ebene gibt es verschiedentliche Bestrebungen, die Auswirkungen von Klimarisiken auf das Finanzsystem zu analysieren und konkrete Empfehlungen für den Umgang mit solchen Risiken zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang hebt die FINMA insbesondere die Bemühungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) und der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) hervor.

Ähnlich wie die FINMA erachten sowohl BCBS als auch IAIS Klimarisiken im Allgemeinen als treibende Faktoren und nicht als eine Risikokategorie per se. Daher können Klimarisiken innerhalb ihrer bestehenden Rahmenwerke behandelt werden. Die beiden Gremien sind sich denn auch dahingehend einig, dass sich Banken und Versicherer mit der Thematik auseinandersetzen und Klimarisiken – wie andere Risiken auch – auf effiziente Weise handhaben müssen. Im Bestreben, eine einheitliche Aufsichtspraxis zu fördern, haben die Standardsetzungsgremien Empfehlungen veröffentlicht, wie die Aufsichtsbehörden Klimarisiken in ihre jeweilige Aufsichtspraxis integrieren können.

Neben dem primären Ziel, eine einheitliche Aufsichtspraxis zu gewährleisten, bilden die Empfehlungen von BCBS und IAIS auch Leitlinien für die einzelnen Banken und Versicherer bezüglich des Managements von Klimarisiken.

Die Erwartungen der FINMA an das Management von Klimarisiken

Basierend auf den oben erwähnten Empfehlungen der beiden Gremien sowie im Lichte des allgemeinen internationalen Trends, formuliert die FINMA ihre Erwartungen an die beaufsichtigten Finanzinstitute. Diese Erwartungen bestehen aus drei Aspekten.

Erstens wird von den beaufsichtigten Instituten erwartet, dass sie sich proaktiv mit den vom BCBS bzw. IAIS herausgegebenen Leitlinien und Empfehlungen auseinandersetzen. Die Einhaltung dieser Leitlinien soll die Angleichung der Praktiken der Schweizer Institute an international etablierte Regeln und letztlich gleiche Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute in der Schweiz und im Ausland gewährleisten.

Zweitens wird von den beaufsichtigten Finanzinstituten erwartet, dass sie die bewährten Praktiken auf dem Markt berücksichtigen und sich an marktbasierten Initiativen im Bereich der Nachhaltigkeits- und Klimarisiken beteiligen. Diese zweite Erwartung beruht auf derselben Motivation wie die oben erwähnte Einhaltung der Leitlinien und Empfehlungen der internationalen Gremien.

Schliesslich erwartet und fordert die FINMA von den beaufsichtigten Finanzinstituten, dass sie ihre Herangehensweise und Instrumente zum Management von Klimarisiken laufend überprüfen und bei Bedarf ihrem institutsspezifischen Risikoprofil entsprechend anpassen und weiterentwickeln. Eine solche kontinuierliche Evaluation soll es den beaufsichtigten Finanzinstituten ermöglichen, Klimarisiken besser zu erkennen, zu bewerten und zu steuern.

Implementierung des Klimarisikomanagements in den Aufsichtsrahmen

Ähnlich wie die FINMA von den beaufsichtigten Finanzinstituten erwartet, dass sie die Empfehlungen der internationalen Standardsetzungsgremien in ihr (Klima-)Risikomanagement einfliessen lassen, wird sie diese Empfehlungen auch für die Weiterentwicklung ihrer aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und Praktiken heranziehen.

Die FINMA bezieht die Klimarisiken bereits heute in ihre Aufsichtstätigkeit ein, und zwar innerhalb des bestehenden gesetzlichen Rahmens. Allerdings liegt der Fokus dieser Praxis derzeit auf grossen Finanzinstituten (d.h. Institute der Aufsichtskategorien 1 und 2). Inskünftig will die FINMA diese Praxis auf eine grössere Anzahl Finanzinstitute ausweiten und die Aufsicht über das Klimarisikomanagement generell intensivieren.

Diese qualitative und quantitative Ausweitung wird im Einklang mit internationalen Standards und bewährten Verfahren erfolgen, wobei der Grundsatz der Verhältnismässigkeit – insbesondere mit Blick auf kleinere Finanzinstitute – gebührend berücksichtigt werden soll.

Fazit und nächste Schritte

In ihrer Aufsichtsmitteilung 01/2023 unterstreicht die FINMA die zentrale Bedeutung der Klimarisiken für den Finanzsektor insgesamt, die Notwendigkeit eines sinnvollen Managements derartiger Risiken durch die Finanzinstitute und die Bedeutung einer angemessenen Aufsicht über das Klimarisikomanagement.

Ferner setzt sich die FINMA dafür ein, das Management von Klimarisiken und dessen Beaufsichtigung in Anlehnung an die Empfehlungen der internationalen Standardsetzungsgremien zu verbessern und zu verfeinern.

Die Aufsichtsmitteilung beinhaltet zwar keine spezifischen Massnahmen, welche unmittelbar ergriffen werden sollen; signalisiert jedoch, dass solche Schritte in Zukunft unternommen werden und dass die Aufsichtsmassnahmen in Bezug auf das Management von Klimarisiken sowohl quantitativ als auch qualitativ ausgeweitet werden sollen. Dies unterstreicht die Wichtigkeit, Klimarisiken in angemessener Weise in das gesamthafte Risikomanagement der Finanzinstitute einzubeziehen.

Besuchen Sie unsere digitale Plattform zur Schweizer Finanzmarktregulierung und profitieren Sie von direkten, relevanten und aktuellen Handlungsempfehlungen für Ihren Finanzsektor.

Autor: Samir Ainouz (Junior Associate)

Für mehr Informationen kontaktieren Sie:

Keine Rechts- oder Steuerberatung

Dieses Legal Update gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in der Schweiz und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Falls Sie Fragen zu diesem Legal Update haben oder Rechtsberatung hinsichtlich Ihrer Situation benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei Pestalozzi Rechtsanwälte AG oder an eine der in diesem Legal Update erwähnten Kontaktpersonen.

© 2023 Pestalozzi Attorneys at Law Ltd. Alle Rechte vorbehalten.

To the top