Die Ausweitung der Sanktionsliste betreffend Russland | Pestalozzi Attorneys at Law

Die Ausweitung der Sanktionsliste betreffend Russland

19.07.2024

PDF herunterladen

Key takeaways

  • Sowohl für die Regelungen zur Offenlegung von Beteiligungen als auch zur Meldepflicht von Transaktionen in Titeln von börsenkotierten Gesellschaften, die Gegenstand eines öf-fentlichen Übernahmeangebots sind, soll der die Meldepflicht auslösende Schwellenwert von 3% auf 5% der Stimmrechte angehoben werden.
  • Zur Vermeidung von Bagatelldelikten im Offenlegungsrecht sollen die Offenlegungsstel-len der Börsen den Verantwortlichen im Falle von Meldepflichtverletzungen eine Korrek-turmöglichkeit einräumen. Bei Verdacht auf eine schwere Verletzung sollen die Offenle-gungsstellen direkt die zuständige Strafverfolgungsbehörde und die FINMA informieren.
  • Die Regelungen zur Offenlegung von Management-Transaktionen und zur Ad hoc-Publizität werden aus den Kotierungsreglementen in das FinfraG überführt.
  • Börsenkotierten Gesellschaften und deren Beratern soll eine Pflicht zum Führen von Insi-derlisten auferlegt werden.
  • Im Bereich des Derivatehandels sollen Erleichterungen für kleine nichtfinanzielle Gegen-parteien vorgesehen werden

Einleitung

Das 14. Sanktionspaket der EU wurde am 24. Juni 2024 erlassen. Im Rahmen dieses Sanktions-pakets sind mehrere Sanktionen eingeführt worden, unter anderem Massnahmen im Energie- und Finanzsektor und im Güterbereich.

Kernpunkte

 Energiesektor

  • Verbot der Umladung von russischem Flüssigerdgas (LNG) in der EU für den Weitertransport in Drittländer;
  • Verbot neuer Investitionen und Lieferungen für laufende LNG-Projekte in Russland, und
  • Einfuhrbeschränkungen für russisches LNG über nicht an das Erdgasnetz angeschlossene Terminals.

Finanzsektor

  • Verbot der Nutzung des russischen SPFS-Nachrichtensystems für EU-Organisationen;
  • Verbot von Transaktionen mit gelisteten Organisationen, die SPFS nutzen, und
  • Verbot von Transaktionen mit Finanzinstituten, die die russische Verteidigungsindustrie unterstützen.

Ein- und Ausfuhrkontrollen

  • Erweiterte Exportbeschränkungen für Organisationen, die die russische Rüstungsindustrie unterstützen;
  • Erweiterte Liste von Gütern wie bestimmte Werkzeugmaschinen und geländegängige Fahrzeuge, die für die russische Verteidigungsindustrie nicht exportiert werden dürfen, und
  • Neue Importbeschränkungen für Helium aus Russland und Unterstützung von Liechtenstein bei der Anwendung ähnlicher Massnahmen.

Umsetzung in der Schweiz

Folgend auf dieses Sanktionspaket hat der Bundesrat am 8. Juli 2024 die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine ergänzt. 116 weitere Personen wurden in diesem Prozess sanktioniert. Das Sanktionspaket wurde jedoch nicht vollständig von der Schweiz übernommen. Die obenstehenden weiteren Massnahmen der EU befinden sich derzeit in Prüfung, damit sich der Bundesrat mit der allfälligen Übernahme der neuen Sanktionen befassen kann.

Neu sanktionierte Personen

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat die Sanktionierung von 69 weiteren natürlichen Personen und 47 Unternehmen und Organisationen durch die Schweiz am 8. Juli 2024 vorgenommen.

Zu den neu sanktionierten natürlichen Personen zählen insbesondere Geschäftsleute, Propagandisten sowie Angehörige der Streitkräfte und der Justiz.

Bei den neu sanktionierten Unternehmen und Organisationen handelt es sich vorwiegend um russische Rüstungsunternehmen, wie beispielsweise die OJSC "Machine-building plant 'Mayak'", ein Unternehmen der russischen Militärindustrie. Zu den sanktionierten Unternehmen gehören auch jene, die aktiv an der Umgehung von Sanktionen im Finanz- und im Handelsbereich beteiligt sind. Die PV Bridge ist zum Beispiel aktiv an der Umgehung der Sanktionen beteiligt, indem sie die Rolle eines wichtigen Vermittlers sowohl bei Finanztransaktionen als auch bei der Lieferung von verbotenen EU-Gütern nach Russland durch ihre Partnerschaft mit Drittländern. Mehr Unternehmen, die sanktioniert wurden, sind auf dieser Liste einsehbar.

Insgesamt liegt die Anzahl sanktionierter Personen, Unternehmen sowie Organisationen bei mehr als 2200. Diese Anzahl entspricht auch jener der EU.

Kein Werbeverbot in der Schweiz

Voice of Europe, RIA Novosti, Izvestija und Rossiiskaja Gazeta sind vier verschiedene russische Medienunternehmen, die aufgrund von kontinuierlichen Propaganda- und Desinformationskampagnen einem Werbeverbot unterstellt sind. Dies ist eine Massnahme in der EU.

In der Schweiz unterstehen diese Unternehmen keinem Sendeverbot. Der Bundesrat vertritt weiterhin die Meinung, dass es effektiver sei, unwahre und schädliche Äusserungen durch Fakten zu widerlegen, anstatt sie zu verbieten.

Nächste Schritte

Sowohl der Europäische Rat, wie der Bundesrat, haben ihre Unterstützung für die Ukraine mit der Einführung der Massnahmen zur Schwächung der russischen Kriegsfähigkeit durch verschärfte Sanktionen bekräftigt. Das neue Sanktionspaket soll Regelungslücken schliessen und festgestellte Sanktionsumgehungen verhindern. Es besteht kein Automatismus, dennoch hat die Schweiz viele Sanktionen der EU gegenüber Russland übernommen. Jedoch bekräftigt der Bundesrat, dass er immer noch kein Werbeverbot ausstellen will, da er an der Effektivität einer solchen Massnahme zweifelt. Es ist abzuwarten, ob weitere Massnahmen eingeführt werden.

Autoren: Markus Winkler (Counsel), Xenia Pisarewski (Associate), Minh Thy Janine Nguyen (Trainee)

Kontaktieren Sie uns

Keine Rechts- oder Steuerberatung

Dieses Legal Update gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in der Schweiz und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Falls Sie Fragen zu diesem Legal Update haben oder Rechtsberatung hinsichtlich Ihrer Situation benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei Pestalozzi Rechtsanwälte AG oder an eine der in diesem Legal Update erwähnten Kontaktpersonen.

©2024 Pestalozzi Attorneys at Law Ltd. Alle Rechte vorbehalten.

To the top