Die Zuständigkeit am Erfüllungsort steht auch bei bestrittener Gültigkeit des in Frage stehenden Vertrages zur Verfügung. Art. 113 IPRG | Pestalozzi Attorneys at Law

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Die Zuständigkeit am Erfüllungsort steht auch bei bestrittener Gültigkeit des in Frage stehenden Vertrages zur Verfügung. Art. 113 IPRG

Die Zuständigkeit am Erfüllungsort steht auch bei bestrittener Gültigkeit des in Frage stehenden Vertrages zur Verfügung. Art. 113 IPRG

By Ivo Schwander: SZIER Schweizerischen Zeitschrift für internationales und europäisches Recht, 2002, S. 371-410
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